KLENERT EVENT

im WEINGUT KLENERT

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Weingut Klenert-Klenert Event in Münzesheim und dem Kunden über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Hochzeiten und ähnlichem, sowie die Erbringung von Catering-Leistungen und alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Weinguts (nachstehend gemeinsam auch „Leistungen des Klenert-Event“ genannt).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Klenert-Event.

3. Für den Vertrag gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Klenert-Event; Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

II. Vertragsschluss

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Klenert-Event zustande; diese sind die Vertragspartner.

2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Weingut-Klenert Event eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

3. Das Klenert-Event haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Klenert-Event die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Klenert-Event beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Klenert-Event beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Klenert-Event steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Klenert-Event auftreten, wird das Klenert-Event bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Klenert-Event rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4. Alle Ansprüche gegen das Klenert-Event verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Klenert-Event beruhen.

III. Zahlungsbedingungen

1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte es zu zusätzlichen Steuern oder Abgaben kommen, werden die Raten entsprechend angeglichen.

2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Klenert-Event allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % erhöht werden. Das Klenert-Event ist verpflichtet, dem Kunden eine Preiserhöhung rechtzeitig vor Durchführung der Veranstaltung mitzuteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, binnen 10 Werktage vom Vertrag zurückzutreten.

3. Vorbehaltlich nachstehender Regelung in Ziff. 4 werden die Leistungen des Klenert-Event nach der Durchführung der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Rechnungen des Klenert-Event ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung vollständig in Verzug, so werden alle noch ausstehenden Zahlungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Klenert-Event berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Klenert-Event bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Das Klenert-Event behält sich vor, eine Vorauskasse von 50% der gebuchten Leistungen zu verlangen. Der Restbetrag wird je nach Absprache bis Veranstaltungsbeginn oder direkt nach Veranstaltungsende fällig.

5. Der Kunde kann Zahlungen nicht zurückhalten oder mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, der Anspruch, auf den der Kunde sein Zurückbehaltungsrecht stützt oder mit dem er aufrechnet, ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

6. Bitte überprüfen Sie die Rechnungsanschrift auf Vollständigkeit und teilen Sie uns gegebenenfalls Besonderheiten (z.B. Rechnungstext, Bestell- oder Lieferantennummer, Kostenstelle, o.ä.) mit, die zwischen uns zu einem reibungslosen Zahlungsablauf führen. Eine nachträgliche Änderung der Rechnung kann berechnet werden.

IV. Rücktritt des Klenert-Event

1. Wird die Vorauszahlung gemäß Ziff. 4 des Abschnitts „Zahlungsbedingungen“ auch nach Verstreichen einer vom Klenert-Event gesetzten angemessenen Nachfrist nicht vom Kunden geleistet, so ist das Klenert-Event zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.

2. Sind Zahlungen vom Kunden an das Klenert-Event für bereits erfolgte Leistungen, auch nach Verstreichen einer vom Klenert-Event gesetzten angemessen Nachfrist, nicht geleistet, so ist das Klenert-Event berechtigt, sämtliche zukünftige Reservierungen zu stornieren und vom Vertrag zurück zu treten. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3. Ferner ist das Klenert-Event berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls höhere Gewalt oder andere vom Klenert-Event nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; in diesem Falle ist das Klenert-Event verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und etwaige Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.
Leistungen des Klenert-Event, die unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden und der Kunde binnen einer angemessenen Frist die irreführenden oder falschen Angaben nicht korrigiert, hat das Klenert-Event begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Leistungen des Klenert-Event den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Klenert-Event in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Klenert-Event zuzurechnen ist; ein Verstoß des Kunden gegen Ziff. 2 des Abschnitts „Geltungsbereich“ vorliegt und der Kunde trotz Abmahnung den Verstoß fortsetzt.

4. Die Ausübung des Rücktritts erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Klenert-Event entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

V. Stornierung des Kunden

Eine Stornierung der Veranstaltung ist nur in schriftlicher Form möglich.

*  der zu erwartenden Umsätze auf Grundlage der im Angebot genannten Preise & Gästezahl.

Jede Änderung der Personenanzahl muss der Eventlocation Klenert in schriftlicher Form mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung der Location.

1. Bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden vom Vertrag (Stornierung) ist das Klenert-Event berechtigt, 50 % der Gesamtauftragssumme bei einer Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn, 75 % bei einer Stornierung 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn und bei späterer Stornierung 90 % der Gesamtauftragssumme zu verlangen.

Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstand, dem Klenert-Event der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Rücktritt ist unberechtigt, wenn dem Kunden kein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

VI. Änderung der Teilnehmerzahl, Bestuhlungsform und der Veranstaltungszeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung des Klenert-Event.

Bei einer Reduzierung ist folgendes zu beachten:

Bei einer Reduzierung der Personenanzahl behalten wir es uns vor, die zur Verfügung gestellte Raumgröße entsprechend anzupassen.

2. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Klenert-Event die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Klenert-Event dem Kunden zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft anteilig im Verhältnis der Dauer der Verschiebung zur Gesamtauftragssumme in Rechnung stellen, wenn die Verschiebung auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist.

3. Eine Änderung der geplanten Bestuhlung kann bis 12:00 Uhr zwei Tage vor der Veranstaltung vorgenommen werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend genannten Frist ein Umbau beauftragt wird, behalten wir uns vor, für die daraus entsprechend anfallenden Arbeiten € 150,00 in Rechnung zu stellen.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Klenert-Event.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Klenert-Event für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.
Der Kunde stellt das Klenert-Event von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Überlassung dieser Einrichtungen frei, die auf einem Verschulden des Kunden beruhen.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Klenert-Events bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Klenert-Event. Durch die Verwendung der Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Klenert-Events gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten.

3. Der Kunde ist mit vorheriger Zustimmung des Klenert-Events berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen.

4. Störungen an vom Klenert-Event zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Haftung des Klenert-Events für Verlust, Untergang oder Beschädigung richtet sich nach den Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial des Kunden hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Auf Verlangen des Klenert-Events hat der Kunde einen behördlichen Nachweis hierüber zu erbringen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Klenert-Event abzustimmen.

3. Sämtliche mitgebrachten Gegenstände sind vom Kunden nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist das Klenert-Event berechtigt, die Entfernung und/oder Lagerung der Gegenstände auf Kosten des Kunden vorzunehmen.

X. Haftung

1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch den Kunden, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Veranstaltungsteilnehmer und -besucher verursacht werden.

2. Das Klenert-Event kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

3. Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht des Klenert-Events besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet das Klenert-Event auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet das Klenert-Event auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die das Klenert-Event bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen.

Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet das Klenert-Event unbeschränkt. Gleiches gilt für eventuelle Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Beschränkungen der Haftung gelten auch für eine etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Klenert-Events.

Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Klenert-Event rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

XI. Verjährung

Ansprüche mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen gegen das Klenert-Event verjähren in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährung. Schadensersatzansprüche gegen das Klenert-Event verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen wegen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit oder bei sonstigen Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Klenert-Events oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

XII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Klenert-Event-Location.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Klenert-Event-Location, sofern der Kunde Kaufmann ist oder bei Vertragsschluss keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Das Klenert-Event behält sich vor, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der kollisionsrechtlichen Vorschriften.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Haustiere sind nicht erlaubt.

7. Nach Vertragsschluß gelten die Hausregeln als akzeptiert.